Das Zustimmungsersetzungsverfahren gehört für Arbeitsrechtler zu den Routineaufgaben – und doch gibt es bei der Abrechnung immer wieder Unsicherheiten. Die gute Nachricht: Das LAG Köln gibt jetzt handfeste Anhaltspunkte für die Ermittlung des Streitwerts bei Zustimmungsersetzungsverfahren.
Nutzen auch Sie die Informationen des LAG für Ihre Fälle rund um das Zustimmungsersetzungsverfahren.