RVG Abrechnung nach PKH oder VKH? Ob Praxistipps oder Entscheidungen: Hier erhalten Sie als Anwalt alle relevanten Informationen, um optimal abzurechnen. Tipp: Nutzen Sie per Download auch unsere Formulare für PKH und Beratungshilfe.
Das VKH-Prüfungsverfahren und auch das später mögliche Überprüfungsverfahren bilden bei der Abrechnung zusammen mit der Hauptsache ein Verfahren – das ist allgemein bekannt. Fraglich ist allerdings, ob das auch für Überprüfungsverfahren gilt, wenn das Hauptverfahren bereits vor längerer Zeit abgeschlossen wurde. Eine etwa zweijährige Differenz war im vorliegenden Fall aber zu wenig – das OLG verwehrte dem klagenden Anwalt die zusätzliche Vergütung.
Erfahren Sie hier mehr zur Diskussion über die eigene Vergütung beim VKH-Überprüfungsverfahren
Auch nach der Aufhebung der Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe wegen unrichtiger Angaben ist ein erneuter Antrag mit zutreffenden Angaben zulässig. Denn: Der Aufhebungsbeschluss erlangt zwar formelle, aber keine materielle Rechtskraft.
Lesen Sie hier unsere Besprechung zum Beschluss des BGH vom 10.01.2018 – XII ZB 287/17.
Ein Anwalt wehrt sich erfolgreich gegen die aus seiner Sicht zu niedrige Kostenfestsetzung bei einem VKH-Fall mit Mehrvergleich. Er erhält nun auch die Terminsgebühr und Verfahrensdifferenzgebühr erstattet.
Gutes Ende bei einem höchst umstrittenen Thema – lesen Sie hier die Urteilsbesprechung der Entscheidung des OLG Koblenz vom 10.12.2015
Ein anwaltfreundliches Urteil hat das LAG Düsseldorf veröffentlicht: Die 1,5 Einigungsgebühr entsteht nach Nr. 1000 VV RVG auch dann, wenn PKH für den Mehrvergleich beantragt ist und das Gericht über die bloße Protokollierung hinaus an dem Zustandekommen des Mehrvergleichs mitgewirkt hat. Der Antrag ist lediglich auf die Prozesskostenhilfe für die Protokollierung des Mehrvergleichs gerichtet.
Lesen Sie hier unsere Kurzbesprechung zum Urteil des LAG Düsseldorf
Zum 1.1.2014 ist die Reform der Beratungshilfe zusammen mit einer Neuregelung der Prozesskostenhilfe (Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts v. 31.08.2013, BGBl I, 3533) in Kraft getreten.
Informieren Sie sich in diesem Beitrag über die Änderungen bei der Beratungshilfe.
Erst kam die RVG Reform 2013, dann die PKH-Reform 2014: Die Regelungen zur Prozesskostenhilfe sind mittlerweile rundum überarbeitet worden. Geblieben sind aber die Probleme, die viele Anwälte bei der Abrechnung eines PKH-Mandats haben.
Lesen Sie folgenden Artikel, um Fehler bei der PKH-Abrechnung zu vermeiden.
Zum 1.1.2014 ist die Reform der Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe in Kraft getreten. Unser Autor RA Dr. Ulrich Prutsch hat sich die „neue“ PKH genauer angeschaut und stellt Ihnen die wichtigsten Punkte vor. Außerdem bieten wir Ihnen die elementaren Antragsformulare zum Download an. Über die Änderungen bei der Beratungshilfe werden wir Sie in einem eigenen Artikel informieren.
Hier geht’s zu Ihrem Rund-um-Blick PKH-Reform und zum Download.