PKH / VKH: Abrechnungstipps für Anwälte

RVG Abrechnung nach PKH oder VKH? Ob Praxistipps oder Entscheidungen: Hier erhalten Sie als Anwalt alle relevanten Informationen, um optimal abzurechnen. Tipp: Nutzen Sie per Download auch unsere Formulare für PKH und Beratungshilfe.

Überprüfungsverfahren bei VKH: Auch nach 2 Jahren keine eigene Angelegenheit

Das VKH-Prüfungsverfahren und auch das später mögliche Überprüfungsverfahren bilden bei der Abrechnung zusammen mit der Hauptsache ein Verfahren – das ist allgemein bekannt. Fraglich ist allerdings, ob das auch für Überprüfungsverfahren gilt, wenn das Hauptverfahren bereits vor längerer Zeit abgeschlossen wurde. Eine etwa zweijährige Differenz war im vorliegenden Fall aber zu wenig – das OLG verwehrte dem klagenden Anwalt die zusätzliche Vergütung.

Erfahren Sie hier mehr zur Diskussion über die eigene Vergütung beim VKH-Überprüfungsverfahren

Erneuter Antrag auf Verfahrenskostenhilfe nach Entziehung der Verfahrenskostenhilfe

Auch nach der Aufhebung der Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe wegen unrichtiger Angaben ist ein erneuter Antrag mit zutreffenden Angaben zulässig. Denn: Der Aufhebungsbeschluss erlangt zwar formelle, aber keine materielle Rechtskraft.

Lesen Sie hier unsere Besprechung zum Beschluss des BGH vom 10.01.2018 – XII ZB 287/17.

Mehrvergleich bei VKH: Staatskasse muss auch Terminsgebühr und Verfahrensdifferenzgebühr ersetzen

Ein Anwalt wehrt sich erfolgreich gegen die aus seiner Sicht zu niedrige Kostenfestsetzung bei einem VKH-Fall mit Mehrvergleich. Er erhält nun auch die Terminsgebühr und Verfahrensdifferenzgebühr erstattet.

Gutes Ende bei einem höchst umstrittenen Thema – lesen Sie hier die Urteilsbesprechung der Entscheidung des OLG Koblenz vom 10.12.2015

PKH für den Mehrvergleich? Dann sind 1,5 Einigungsgebühr drin!

Ein anwaltfreundliches Urteil hat das LAG Düsseldorf veröffentlicht: Die 1,5 Einigungsgebühr entsteht nach Nr. 1000 VV RVG auch dann, wenn PKH für den Mehrvergleich beantragt ist und das Gericht über die bloße Protokollierung hinaus an dem Zustandekommen des Mehrvergleichs mitgewirkt hat. Der Antrag ist lediglich auf die Prozesskostenhilfe für die Protokollierung des Mehrvergleichs gerichtet.

Lesen Sie hier unsere Kurzbesprechung zum Urteil des LAG Düsseldorf

Reform der Prozesskostenhilfe zum 1.1.2014

Zum 1.1.2014 ist die Reform der Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe in Kraft getreten. Unser Autor RA Dr. Ulrich Prutsch hat sich die „neue“ PKH genauer angeschaut und stellt Ihnen die wichtigsten Punkte vor. Außerdem bieten wir Ihnen die elementaren Antragsformulare zum Download an. Über die Änderungen bei der Beratungshilfe werden wir Sie in einem eigenen Artikel informieren.

Hier geht’s zu Ihrem Rund-um-Blick PKH-Reform und zum Download.