Sind Sie im Arbeitsrecht tätig? Dann stellen Sie sich darauf ein, dass die Arbeitsgerichte ab sofort einen neuen Streitwertkatalog anwenden. Das geht aus einem Urteil des LAG Nürnberg hervor, das Ihnen unser Autor und Gebührenrechtsexperte Christian Noe hier vorstellt. Den Link zum neuen Streitwerkatalog nennen wir Ihnen natürlich auch.
LAG Nürnberg, Beschl. v. 21.6.13, Az. 7 Ta 41/13
Gegenständlich war eine klageweise Forderung, mit der die Herausgabe einer Kopie des Arbeitsvertrags, die Erteilung eines Arbeitszeugnisses sowie Gehaltsabrechnungen begehrt wurden.
Das Gericht bewertete dabei die einzelnen Forderungen mit unterschiedlichen Werten:
- Arbeitsvertrag: 250,00 EUR
- Arbeitszeugnis: 500,00 EUR
- Gehaltsabrechnungen: 300,00 EUR
- Forderung: 2.819,68 EUR
Gegen die Kostenfestsetzung legte der Bevollmächtigte der Beklagten Beschwerde zum Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg ein.
Er trug vor, dass nach den vorgelegten Lohnabrechnungen von einem durchschnittlichen Gehalt von 915,00 EUR auszugehen und für den Arbeitsvertrag und das Zeugnis je ein Monatsgehalt anzusetzen sei.
Für die Herausgabe der Gehaltsabrechnungen gelte ein Wert von 250,00 EUR. Insgesamt resultiere hieraus ein Streitwert in Höhe von 4.899,68 EUR zur Festsetzung.
Das LAG orientierte sich an dem erst jüngst von einer Streitwertkommission fertiggestellten Streitwertkatalog, mit dem eine bundesweite Vereinheitlichung von Streitwerthöhen in Arbeitsgerichtsverfahren angestrebt wird.
Es setzte für die Herausgabe der Vertragskopie einen Wert von 88,34 EUR, für die Zeugniserteilung ein einmaliges Monatsgehalt (883,41 EUR) und für die geforderten Lohnabrechnungen jeweils einen Betrag von 25,00 EUR fest.
In der Beschlussbegründung verwies das LAG jeweils auf die Vorgaben in dem neu entwickelten Streitwertkatalog.
Dieser sei, so das LAG, zwar für die Arbeitsgerichte nicht bindend, allerdings sollte er „im Interesse einer möglichst einheitlichen Streitwertgestaltung regelmäßig angewendet werden“.
Der in Bezug genommene Katalog war erst kurz vor Beschlussfassung des Gerichts fertiggestellt worden.
Der Katalog, der als Reaktion auf die in der Vergangenheit recht unterschiedliche Rechtsprechung der LAG zu Streitwerthöhen entwickelt wurde, steht Ihnen auf den Seiten des Hessischen Landesarbeitsgerichts zum Download zur Verfügung.
Klicken Sie hier, um die Downloadseite des hessischen LAG aufzurufen.
Autor: Christian Noe
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