Die Bundesregierung ist gegen eine Erhöhung des Streitwerts bei Bagatellverfahren auf 10.000 Euro. Bisher liegt die obere Streitwertgrenze für Bagatellverfahren bei 2.000 Euro.
Streitwert: Europäische Kommission will höhere Obergrenze
Hintergrund der Diskussion um die Streitwertgrenze: Die Europäische Kommission will die Obergrenze auf 10.000 Euro erhöhen – und zwar m Zuge der Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.
Doch schon der Bundestag hat sich dafür ausgesprochen, die Streitwertgrenze unangetastet zu lassen. Dieser Ansicht hat sich die Bundesregierung angeschlossen. Dabei führt die Regierung folgende Gründe an:
- Nach deutschen Verständnis handelt es sich bei über 2.000 Euro nicht mehr um geringfügige Forderungen.
- Streitigkeiten in dieser Höhe könnten für Verbraucher sowie für kleine und mittlere Unternehmen eine „existenzielle Bedeutung“ erlangen.
- Eine erhebliche Anzahl an Rechtsstreitigkeiten würde nicht mehr unter den Anwaltszwang fallen. Während im europäischen Verfahren keine Pflicht zur anwaltlichen Vertretung besteht, kollidieren die Pläne auf nationaler Ebene mit dem Anwaltszwang an landgerichtlichen Verfahren in Deutschland.
Außerdem, so die Bundesregierung, liege die im nationalen Prozessrecht verankerte Bagatellgrenze bei nur 600 Euro.
Quelle: Deutscher Bundestag