Ein Anwalt wehrt sich erfolgreich gegen die aus seiner Sicht zu niedrige Kostenfestsetzung bei einem VKH-Fall mit Mehrvergleich. Er erhält nun auch die Terminsgebühr und Verfahrensdifferenzgebühr erstattet.
Mehrvergleich
PKH für den Mehrvergleich? Dann sind 1,5 Einigungsgebühr drin!
Ein anwaltfreundliches Urteil hat das LAG Düsseldorf veröffentlicht: Die 1,5 Einigungsgebühr entsteht nach Nr. 1000 VV RVG auch dann, wenn PKH für den Mehrvergleich beantragt ist und das Gericht über die bloße Protokollierung hinaus an dem Zustandekommen des Mehrvergleichs mitgewirkt hat. Der Antrag ist lediglich auf die Prozesskostenhilfe für die Protokollierung des Mehrvergleichs gerichtet.
Lesen Sie hier unsere Kurzbesprechung zum Urteil des LAG Düsseldorf