Einen spannenden Fall hat das OLG Stuttgart entschieden – bei dem vor allem Familienrechtler hellhörig werden. Denn die Verjährung von Rechtsanwaltsgebühren ist im Scheidungsverbund gehemmt, bis das Verbundverfahren endgültig abgeschlossen ist.
Einigungsgebühr
Immer wieder Ärger um die Einigungsgebühr – diesmal mit gutem Ausgang aus Anwaltsicht
Wieder einmal gibt es ein Verfahren, bei dem am Ende um die Einigungsgebühr gestritten wird. Die gute Nachricht: In diesem Fall bekam die Anwaltschaft Recht. In dieser Entscheidung lernen Sie als Anwalt viele gute Argumente rund um die Einigungsgebühr kennen sowie zur Frage, ob dieselbe oder eine andere Angelegenheit vorliegt.
PKH für den Mehrvergleich? Dann sind 1,5 Einigungsgebühr drin!
Ein anwaltfreundliches Urteil hat das LAG Düsseldorf veröffentlicht: Die 1,5 Einigungsgebühr entsteht nach Nr. 1000 VV RVG auch dann, wenn PKH für den Mehrvergleich beantragt ist und das Gericht über die bloße Protokollierung hinaus an dem Zustandekommen des Mehrvergleichs mitgewirkt hat. Der Antrag ist lediglich auf die Prozesskostenhilfe für die Protokollierung des Mehrvergleichs gerichtet.
Lesen Sie hier unsere Kurzbesprechung zum Urteil des LAG Düsseldorf
Nach RVG abgerechnet: 55.000 Euro für 10 Stunden Arbeit!
Da soll noch mal einer sagen, die gesetzlichen Gebühren nach RVG würden zu wenig einbringen! Einer Ihrer Kollegen hat gerade so was wie den Hauptgewinn gezogen – und für die Prüfung eines Geschäftsführervertrags rund 55.000 Euro Gebühr berechnet. Haken an der Sache: Der Mandant will nicht zahlen. Jetzt entscheidet das Landgericht München.
Lesen Sie hier, wie sich die fantastische 55.000-Euro Gebühr errechnet.
Keine Einigungsgebühr bei Ratenzahlungsbewilligung durch Gerichtsvollzieher
Die Bewilligung einer Teilzahlung durch den Gerichtsvollzieher gem. § 802 b Abs. 2 ZPO zugunsten des Schuldners löst für Sie als Gläubigervertreter keine Einigungsgebühr aus, wenn Sie sich mit der Ratenzahlung einverstanden erklären.
Die Einigungsgebühr nach der RVG Reform 2013
Die RVG Reform hat rund um die Einigungsgebühr neue Regeln eingeführt, die Ihnen die Arbeit in der Kanzlei erleichtern. Allen voran stellt der Gesetzgeber jetzt klar, dass Sie für die Mitwirkung an einer Ratenzahlungsvereinbarung die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG ansetzen dürfen.
Infos zu diesen und weiteren Neuerungen bei der Einigungsgebühr lesen Sie hier.