Immer wieder gibt es Missverständnisse darüber, wann die Terminsgebühr bei Erledigung entsteht. Eine neue BGH-Entscheidung zurrt noch einmal die Voraussetzungen dafür fest. Eine wichtige Faustregel: Bei Beginn des Gesprächs darf noch keine Einigung erzielt worden sein.
Erfahren Sie hier mehr in unserem Beitrag zu BGH, Beschluss vom 9.5.2017 (Az. VIII ZB 55/16).