Die RVG Reform tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Damit Sie von Anfang an richtig nach dem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen, haben wir auf unserer Seite Deubner-Recht.de für Sie relevanten Gebühren übersichtlich in einer Tabelle zusammengestellt:
- Die Wertgebühren nach § 13 RVG
- Die Wertgebühren nach § 49 RVG
Damit haben Sie die Gebührensätze auch nach dem Wechsel auf das neue RVG locker im Griff.
Laden Sie Ihre RVG Tabelle 2021 hier auf Deubner-Recht.de kostenlos herunter!
Vergütunsanhebung war überfällig
informativ, wie immer