Manchmal ist Gebührenabrechnung echte Detektivarbeit: Ihr hart verdientes Geld versteckt sich hinter endlosen Nummern im VV RVG.
Für Ihren Kollegen RA Gründlich verlief die Gebührensuche sogar komplett negativ. Als er seinen jüngsten Fall abrechnen wollte, waren alle Gebührentatbestände wie vom Erdboden verschluckt!
Ihre Unterstützung ist gefragt. Werden Sie unser RVG-Sherlock und helfen Sie RA Gründlich, die Abrechnung zu erstellen!
Ihr Lohn für erfolgreiche Detektivarbeit: Die Chance auf einen von 3 attraktiven Hauptgewinnen!
Mit dem richtigen RVG-Wissen und etwas Glück gewinnen Sie ein attraktives Werk vom Deubner Verlag: Drei Hauptgewinner haben jeweils die freie Wahl zwischen dem „Deubner Gebührenoptimierer“, „RSV – auf jeden Einwand die passende Erwiderung“ sowie den „100 typischen Mandaten im Familienrecht“.
Jetzt heißt es Lupe rausholen, mitmachen und gewinnen: Lesen Sie die ganze Geschichte und finden Sie die Gebührentatbestände! Geheimtipp: Weiter unten erhalten Sie außerdem einige wichtige Hinweise für Ihre Lösung.
RA Gründlich und die Jagd nach den verlorenen Gebührentatbeständen
„Das Ganze fing an, als RA Gründlich jede Menge Arbeitsstunden für die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches in einer Bausache aufgewendet hatte. Wenigstens hatte sich die Anstrengung gelohnt und der Kollege ein saftiges Honorar verdient. Oder? Schauen wir uns den Fall einmal genauer an:
RA Gründlich erhält den Auftrag zur außergerichtlichen Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches in einer Bausache von 30.000 €. Die Sache ist umfangreich. Eine Gebühr von 2,0 ist angemessen.
RA Gründlich versucht eine gütliche Einigung mit einem ausführlichen Gespräch des Gegners. Die Ansprüche werden jedoch zurückgewiesen. Zur Feststellung des derzeitigen Zustandes beantragt RA Clever die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens. Es wird ein Ortstermin durch den Sachverständigen bestimmt. Daran nimmt RA Gründlich teil. Die Gegenseite erscheint nicht. Aufgrund des Ergebnisses aus dem Gutachten erhebt RA Gründlich Klage vor dem Landgericht Köln. In der mündlichen Verhandlung erscheint der Beklagtenvertreter nicht. Es ergeht ein Urteil. |
Jetzt möchte RA Gründlich abrechnen – und da kommt der Schock. Alle Gebührentatbestände sind wie vom Erdboden verschluckt. RA Gründlich weiß einfach nicht mehr, was er alles abrechnen kann.“
Höchste Zeit für Ihren Einsatz als RVG-Sherlock. Helfen Sie dem Kollegen Gründlich, die richtigen Gebührentatbestände zu finden, damit er für seine aufgewendete Arbeit eine angemessene Gebühr erhält!
So geht’s: Richtige Abrechnung machen, Gewinn wählen und per E-Mail abschicken!
Ihre Aufgabe:
- Berechnen Sie die Vergütung des RA Gründlich
- Sagen Sie uns, welchen Gewinn Sie haben möchten
- Den Deubner Gebührenoptimierer,
- RSV – Auf jeden Einwand die passende Erwiderung oder
- Die 100 typischen Mandate im Familienrecht
Schicken Sie die Lösung und Ihren Gewinnwunsch bis spätestens 30.4. an markus.bongardt@deubner-verlag.de mit dem Betreff „RVG-Sherlock“.
Psst…Geheimtipps!Hier noch ein paar Geheimtipps für Ihre Lösung: Der Verfahrenswert 30.000 Euro ist gesetzt. Die Abrechnung beginnt mit der außergerichtlichen Tätigkeit wie folgt: 1. außergerichtliche Tätigkeit Nach dem selben Muster werden nun noch gesucht die Gebühren für 2. das selbständige Beweisverfahren und Andere Auslagen als jeweils nach Nr. 7002 VV RVG sind nicht vorgesehen. Schreiben Sie uns die vollständigen Gebühren für diese beiden Verfahren sowie die Gesamtsumme, die sich aus dem Fall ergeben hat bis zum 30.4.2015 an markus.bongardt@deubner-verlag.de mit dem Betreff „RVG-Sherlock“. |
Und nicht vergessen: Nennen Sie uns Ihren Wunschgewinn!
Die Gewinner werden unter allen richtigen Zusendungen ausgelost. Die Lösung des Falls gibt es in einer der nächsten Ausgaben Ihrer RVG-News.
Viel Spaß und viel Erfolg!
Teilnahmebedingungen: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die in rechtsberatenden Berufen tätig sind. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Eine Verrechnung mit evtl. bestehenden Abos kann nicht gewährt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.