Der Vermittlungsausschuss hat gestern ein Ergebnis zur RVG Reform präsentiert. Jetzt muss der Bundesrat das Werk vollenden.
Bundestag hat bereits abgestimmt
Gerade noch im letzten Moment scheinen Bund und Länder bei der RVG Reform die Kurve zu kriegen. Der Vermittlungsausschuss hat am 26. Juni einen Einigungsvorschlag vorgelegt.
Bereits heute hat der Bundestag die geänderte Fassung des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes beschlossen.
Damit das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz tatsächlich noch vor den Bundestagswahlen in Kraft treten kann, muss nun auch der Bundesrat zustimmen – in seiner nächsten Sitzung am 5. Juli.
Der nächstmögliche Termin für das Inkrafttreten der RVG Reform ist der 1. August.
Welche Änderungen bringt das Vermittlungsergebnis?
Wie bereits hier auf RVG-News.de berichtet, störten sich die Länder am stark defizitären Kostendeckungsgrad der Justiz. Um den Deckungsgrad zu verbessern, haben sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss auf eine lineare Anpassung verschiedener streitwertabhängiger Gerichtsgebühren an die Preisentwicklung geeinigt.
Bei besonders arbeitsintensiven Vorgängen werden die Gebühren angehoben bzw. neue Gebühren eingeführt – zum Beispiel bei:
• Grundbucheintragungen
• Testamentseröffnungen
• Zwangsversteigerungen
• Betreuungen
• Vormundschaften und
• Pflegeschaften
Ansonsten soll das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz auf dem Stand der Fassung bleiben, die vom Bundestag im Mai bereits verabschiedet worden war. Weitere Änderungen am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz stehen damit nicht zur Debatte.
Hier können Sie die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses nachlesen.
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