Lange hat es gedauert, doch nun hat die Regierung endlich das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2012) umgesetzt. Das bedeutet: Zum ersten Mal seit 2013 wird die Rechtsanwaltsvergütung angehoben. Die RVG Reform 2021 ist eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren des RVG.