War es Verwirrungstaktik – oder Reform-Rettung in letzter Minute? Nachdem die RVG Reform zunächst kurzfristig von der Tagesordnung der Bundestagssitzung gestrichen worden war, durften die Abgeordneten zu guter Letzt doch noch abstimmen.
RVG Reform ist einen großen Schritt weiter
Aus der aktuellen Pressemitteilung des Bundestags geht hervor, dass der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Modernisierung des Kostenrechts (17/11471 neu) angenommen hat, und zwar
- in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/13537)
- sowie bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion (also offensichtlich mit den Stimmen der Grünen).
Besonders erfreulich für Anwälte: Die Gebühren für Rechtsanwälte erhöhte der Bundestag um zusätzliche zwei Prozent. Ebenso steigen die Wertgebühren des Gerichts- und Notarkostengesetzes, nach den Tabellen des Gerichtskostengesetzes und des Familiengerichtskostengesetzes sowie die Mindestgebühr im Mahnverfahren stärker als ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehen.
Keine Mehrheit fand:
- Ein Änderungsantrag der Grünen (17/13546 – für höhere Gegenstandwerte in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz)
- Ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht (17/5313)
Nächste Hürde Bundesrat wartet
Damit kann sich als nächstes im Juni der Bundesrat mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) befassen. Da die Grünen offensichtlich im Bundestag für die RVG Reform 2013 gestimmt haben, darf man vorsichtig optimistisch auf die Bundesratsentscheidung warten.
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Betrug an Rechtsanwälten und Bürgern. Sinn und Zweck der Kostenerhöhung ist, den Rechtsuchenden möglichst von der Verfolgung seiner Rechte abzuhalten und die Justiz nicht zu belästigen. Tatsächlich werden die Einnahmen der Rechtsanwälte sinken, da eklatant weniger Aufträge erteilt werden. Dazu werden die Beiträge an die Rechtsschutzversicherungen steigen.