„Die Reform des Kostenrechts darf nicht auf der Zielgeraden scheitern!“ Beim Besuch des Anwaltstages in Düsseldorf konnten wir noch den Appell von DAV-Präsident Ewer an die anwesende Justizministerin miterleben. Nur wenige Stunden später verwies der Bundesrat die Reform in den Vermittlungsausschuss.
RVG Reform am 26. Juni im Vermittlungsausschuss
Soviel steht fest: Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wird am 26. Juni im Vermittlungsausschuss verhandelt. Alles Weitere ist momentan jedoch reine Spekulation.
Kommt der Vermittlungsausschuss zu einer Einigung, könnte der Bundesrat am 5. Juli zustimmen. In diesem (günstigsten Fall) würde die RVG Reform am 1. August 2013 in Kraft treten.
Über die Gründe der jetzigen Bundesratsentscheidung haben wir bereits im Vorfeld berichtet. Die Länder fordern eine stärkere Entlastung der Justizhaushalte.
Leutheusser-Schnarrenberger weiter optimistisch
Und die Reaktion der Justizministerin auf die jüngsten Entwicklungen? Leutheusser-Schnarrenberger glaubt weiter daran, dass sich Bund und Länder in letzter Minute einigen können.
In einem Interview mit Legal Tribune Online machte die Justizministerin deutlich, dass das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz unbedingt in dieser Legislaturperiode unter Dach und Fach gebracht werden müsse – ansonsten drohe das Reformvorhaben auf lange Sicht zu scheitern.
Das Bestreben, bei der RVG Reform am Ende ein Ergebnis zu bekommen, gelte nach Ansicht der Ministerin aber für Bund und Länder gleichermaßen.
Auf dem Anwaltstag in Düsseldorf erinnerte sie außerdem daran, dass die Regierung den Ländern bereits weit entgegengekommen sei. Auch die Opposition sehe die Gefahren, die ein Scheitern des Gesetzes mit sich bringen würde.
Eins wird aus diesen Aussagen deutlich: Bei der Kostenrechtsreform ist auch auf den letzten Metern jeden Menge Taktiererei im Spiel. Die Opposition ist sich im Klaren darüber, wie wichtig das Projekt für die Regierung ist. Die Zeit bis zur Sommerpause und zur anschließenden Wahl im Herbst drängt. Und so hoffen die Länder, auf dem Umweg Vermittlungsverfahren weitere Zugeständnisse zu erhalten – vor allem bei der ebenfalls anstehenden Änderung der Prozesskostenhilfe, die im Zusammenhang mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz entschieden wird.
Auf der anderen Seite dürfen sich auch die Länder nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, denn über alle Parteien hinweg herrscht Einigkeit, dass eine Reform des Kostenrechts dringend notwendig ist.
Bleibt also zu hoffen, dass sich die Parteien im Vermittlungsverfahren zum zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nicht verpokern – sondern sachlich an die Sache herangehen.
Übrigens: Für den Deutschen Anwaltverein (DAV) ist die jetzige RVG Reform sowieso nur eine Übergangslösung. Auf dem Anwaltstag warb DAV-Präsident Ewer erneut für eine langfristige Lösung, die eine jährlich sukzessive Anpassung der Wertgebühren vorsieht.
Momentan gilt es jedoch einzig und allein einen Weg zu finden, wie die RVG Reform 2013 möglichst bald in Kraft treten kann. Wir berichten weiter!