Für alle, die auf ein neues Kostenrecht warten, wird es wieder spannend. Die Länderkammer entscheidet am Freitag über die RVG Reform.
Rechtsausschuss empfiehlt Vermittlungsverfahren
Vorab: Der Rechtsausschuss des Bundesrats hat sein Urteil bereits gefällt. Er empfiehlt der Länderkammer, das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in den Vermittlungsausschuss zu verweisen.
Auf den ersten Blick stellt sich die Frage, wie das sein kann? Schließlich hatten sich Bund und Länder bereits vor der Bundestagsentscheidung im Mai auf einen Kompromiss geeinigt. Der Bundestag hat daraufhin einen stark geänderten Gesetzentwurf zur RVG Reform verabschiedet.
Auf den zweiten Blick wird klar, dass das Gesetz zur Änderung der Prozesskostenhilfe der Stein des Anstoßes ist. Beide Gesetze, also das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und das Gesetz zur Änderung der PKH, werden zusammen entschieden.
Die Änderung der PKH bedeutet aber – unter anderem im Zusammenhang mit der Erhöhung der Anwaltsgebühren – eine finanzielle Mehrbelastung für die Justizhaushalte der Länder. Schließlich tragen die Länder die Kosten für die Prozesskostenhilfe.
Der Rechtsausschuss des Bundesrats bemängelt, dass wesentliche Bestandteile der ursprünglich angestrebten Reform der Prozesskostenhilfe nicht umgesetzt worden seien. Das geplante Entlastungsvolumen komme nicht zum Tragen.
Auch die vom Bundestag beschlossene weitere Anhebung der Gerichtsgebühren zu Gunsten der Justizhaushalte kann nach Meinung des Rechtsausschuss diese Einschnitte nicht ausgleichen.
Die Begründung des Rechtsausschusses im Wortlaut können Sie hier nachlesen.
Hält sich der Bundesrat an die Empfehlung?
Mit der Empfehlung des Rechtsausschusses steht die die morgige Abstimmung der Länderkammer zur Kostenrechtsnovelle unter schlechten Vorzeichen. Trotzdem ist damit noch nicht entschieden, dass der Vermittlungsausschuss tatsächlich angerufen wird.
Möglich ist auch, dass die Länderkammer das 2. KostRMoG gegen die Empfehlung seines Rechtsausschusses durchwinkt – im Gegenzug für Zugeständnisse der Regierung bei anderen Gesetzesvorhaben. Dann könnte die Gebühren-Reform doch noch am 1.7.2013 in Kraft treten.
Gesetzgebung gleicht eben manchmal mehr einer Pokerpartie – über den Ausgang lesen Sie hier auf RVG-News.de!
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