Seit dem 1. August ist die RVG-Reform 2013 in Kraft. Wie wirkt sich die Reform auf Ihre Praxis aus? Wo verdienen Sie tatsächlich mehr nach neuem Recht?
Ganz konkret: Hier profitieren Sie von der RVG Reform 2013
Carmen Wolf hat für Sie ein PDF mit über 20 (Abrechnungs-)Beispielen zusammengestellt – basierend auf ihrem Vortrag im Online-Seminar „Deutliche höhere Gebühren dank der RVG Reform“.
Dabei wird deutlich: Nur in absoluten Ausnahmefällen nehmen Sie weniger ein, in der Regel verdienen Sie mehr – zum Teil sogar erheblich mehr.
Ein Beispiel vorweg:
Im Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird Termin bestimmt. Im Anschluss an den Verhandlungstermin wird die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
Gegenstandswert: 10.000,00 Euro.
Nach dem alten RVG verblieb es hier bei hier einer 0,5 Terminsgebühr nach Nr. 3513 VV RVG. Mit der RVG Reform wurde aber der Tatbestand für den Anfall der erhöhten Terminsgebühr neu formuliert. Die erhöhte Terminsgebühr wird nicht mehr auf „die Entscheidung durch Urteil“ abgestellt – sondern auf eine Terminsbestimmung.
Deshalb können Sie im Beispiel oben eine 1,2 Terminsgebühr über 3514 VV RVG verlangen. Sie verdienen im Endergebnis 462,60 Euro mehr!
Sehen Sie alle Beispielfälle auf einen Blick!
Alle Beispiele sehen Sie übersichtlich in einem PDF – erstellt von unserer Gebührenexpertin Frau Carmen Wolf. Laden Sie Ihr kostenloses PDF „Höhere Gebühren dank RVG Reform“ hier kostenlos herunter: