Ob bei Reisekosten, Auslagen oder Abwesenheitsgeld – neben der eigentlichen Honorarfrage wird leider viel zu oft über die Höhe der Kostenerstattung gestritten.
Zu hohe Kopierkosten beim Anwalt?
Wie das LG Zweibrücken in seinem Beschluss vom 29.05.2013 (Qs 37/13) entschieden hat, sind z.B. Kopierkosten dann zu erstatten, wenn sie sich als notwendig erweisen. Insoweit ist dem Verteidiger auch ein Ermessensspielraum einzuräumen, so das Gericht.
Hier ist insbesondere bei der Verbindung von Verfahren und einer daraus resultierenden Neuordnung der Akten sowie der Vergrößerung des Aktenumfangs der potentielle Zeitaufwand angemessen zu berücksichtigen.
Fazit: Der Verteidiger muss nicht kontrollieren, ob sich einige der Seiten bereits in Kopie in seiner Handakte befinden und deshalb nicht erneut kopiert werden müssten.
Zu hohe Reisekosten beim Anwalt?
Zu der Erstattung von Flugreisekosten hat sich das OLG Celle in einem Beschluss vom 13.08.2013 (2 W 176/13, DRsp-Nr. 2013/20443) geäußert.
Nach Auffassung des Gerichts sind Flugreisekosten allenfalls in Höhe des Preises für die Economy Class erstattungsfähig.
Die erheblich höheren Kosten der 1. Klasse bzw. der Business Class können dem Prozessgegner nicht aufgebürdet werden. Denn die Mehrkosten einer Flugreise dürfen nicht außer Verhältnis zu den Kosten einer Bahnfahrt erster Klasse stehen.
Autor: Rechtsanwalt Michael Rohrlich, Würselen