Konflikte mit Rechtsschutzversicherungen: Was Sie als Anwalt tun können

Die Ausgabe Februar 2015 der Finanztest hatte für Sie als Rechtsanwalt ein interessantes Thema dabei: Die Zeitschrift beschäftigte sich mit den Eintrittspflichten der Rechtsschutzversicherer und was zu tun ist, wenn eine Versicherung die Leistung verweigert und keine Gebühren übernimmt.

Bei Konflikten zwischen Mandanten und der RSV sind auch Sie als Anwalt betroffen. Sie sehen für Ihren Fall weniger oder keine Gebühren – oder zumindest weit später als geplant. Ein Dilemma, denn die Rechnungen, die Sie bezahlen müssen, warten ja auch nicht.

 

Allein im Jahr 2013 verzeichnete der Jahresbericht des Ombudsmanns über 2.000 Beschwerden. Der Ombudsmann ist eine Schlichtungsstelle, an die sich Versicherte wenden können und kostenlos Rat erhalten.

Die Schlichtungsstelle kann bei Konflikten mit der RSV helfen, eine auch für Sie als Anwalt akzeptable Lösung zu finden. Von daher ist es für Sie sicher eine Überlegung wert, Ihren Mandanten den Kontakt zum Ombudsmann zu empfehlen.

Mit Unterstützung der Schlichtungsstelle können sich Mandanten informieren, mit welchen Risiken eine Deckungsklage verbunden ist und ob die Begründungen der Versicherer z.B. im Falle der Leistungsverweigerung zutreffend sind (z.B. mangelnde Erfolgsaussicht, fehlende Deckung für einen bestimmten Schadensfall).

Der Versicherungsombudsmann als Schlichtungsstelle für Versicherungskunden berät auch dann, wenn die Rechtsschutzversicherung zwar eine Kostendeckung erteilt hat, die in Rechnung gestellte Anwaltsvergütung jedoch nicht oder nicht vollständig übernehmen will.

Der zweiseitige Beitrag aus der Finanztest mit weiteren Informationen ist hier abrufbar.

Weitere Informationen zu den Aufgaben der Schlichtungsstelle (Ombudsmann) und dem Ablauf eines Beschwerdeverfahrens erfahren Sie auf www.versicherungsombudsmann.de

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